Ein Kommentar zum gleichnamigen Artikel in der WZ vom 1.9.2006:
Hauptargumente für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sollen "Einsparungen in Milliardenhöhe", die "Vermeidung von Doppeluntersuchungen", die Verminderung von Risiken der Arzneimitteltherapie und von Kartenmißbrauch sein.
Diese Argumente halte ich für vorgeschoben, denn:
Der in der Öffentlichkeit propagierte medizinische Nutzen der Gesundheitskarte ist nachrangig. Hauptziel ist die bessere Risikounterscheidung und die Verfeinerung der groben Ausgleichsparameter im Rahmen des Risikostrukturausgleichs.
Mit dem Risikostrukturausgleich, als zentralem Planungs- und Steuerungsinstrument, ist die unmittelbare Notwendigkeit verbunden, detaillierte Datenprofile der Patienten zu untersuchen. Bisher ist es unmöglich, alle erforderlichen Informationen einzubeziehen.
Die elektronische Gesundheitskarte wird die Daten aller Patienten und aller Ärzte auf zentralen Servern zur Verfügung stellen. Das führt unmittelbar zu einer Gefährdung der informationellen Freiheit.
Die vorgeschobenen Argumente halten außerdem einer inhaltlichen Überprüfung nicht stand:
1. Kartenmißbrauch: Es würde völlig genügen, die bisherigen Krankenversichertenkarten mit einem Passfoto zu versehen. Allein das ist jedoch ein "riesiges logistisches Problem".
2. Risikominderung: Moderne Praxisverwaltungssoftware enthält bereits Vorkehrungen zur Risikoabschätzung für die in der jeweiligen Praxis verordneten Medikamente. Der Abgleich mit von anderen Ärzten verordneten Medikamenten erfordert eine zentrale Datenspeicherung, die gegen elementare Grundregeln der Datensicherheit und des Datenschutzes verstoßen würde.
3. Vermeidung von Doppeluntersuchungen: Es liegen keine validen Daten über das Ausmaß und die (wirtschaftlichen) Folgen von Doppeluntersuchungen vor. Oft sind mehrfache Untersuchungen aus zivil- und haftungsrechtlichen Gründen sogar zwingend erforderlich.
4. Einsparungen: Zurzeit kann niemand (auch kein "Experte") den Benefit der Gesundheitskarte benennen. Bis heute liegt keine verlässliche Kostenkalkulation vor. Darüber hinaus bewegen sich aktuelle Prognosen zu den Kosten des Projekts bereits auf 30 Milliarden Euro zu.
Folgende Aspekte kommen hinzu:
5. Momentan ist lediglich das elektronische Rezept als Pflichtanwendung definiert. Damit allein ist kein medizinischer Nutzen verbunden, es handelt sich ausschließlich um den Versuch, Medienbrüche bei der Weiterverarbeitung von Rezeptdaten zu vermeiden. Das gleiche Ziel läßt sich kostenneutral durch einen zweidimensionalen Barcode auf den jetzt verwendeten Rezepten erreichen.
6. Möglicherweise auch medizinisch sinnvolle Anwendungen ("elektronische Patientenakte") sollen erst nach und nach eingeführt werden, so daß mittelfristige Einspareffekte dadurch nicht zu erwarten sind. Dazu gibt es aber bereits etablierte Konkurrenzprodukte, die teilweise datenschutzrechtlich wesentlich weniger bedenklich sind.
7. Die bisher bekannten Vorstellungen über das Handling in den Arztpraxen sind erschreckend: ein Arzt unterschreibt ein Papierrezept in 2,13 Sekunden. Bei der Gesundheitskarte dauert das 24 Sekunden. Bezogen auf eine durchschnittliche Praxis kommen so monatlich 27 Stunden zusammen, statt einer.
8. Die Erfahrungen, die im Ausland mit bereits installierten Kartensystemen gemacht wurden, sind ebenfalls erschreckend:
Österreich: "zu teuer, zu kompliziert, zu wenig Nutzen"
Österreich: Das eCard-Tagebuch des Hausärzteverbandes
Britisches Projekt läuft aus dem Ruder
Das französische Kartensystem ist in Verzug
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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