Jede Person, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, muss in dem Land eine Krankenversicherung abschließen. Die wichtigste Grundlage ist die sogenannte obligatorische Grundversicherung, die private Krankenversicherungsgesellschaften anbieten. Die von diesen Krankenkassen übernommenen Serviceleistungen sind bei all diesen Institutionen gleich. Zudem sind die Versicherungsunternehmen verpflichtet, Mitglieder unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand anzunehmen. Diese Grundversicherung deckt alle medizinisch erforderlichen Leistungen wie Spitalaufenthalte, ärztliche Behandlungen oder die Kostenübernahme verordneter Medikamente ab. Da sich die Prämien der Krankenkassen jedoch unterscheiden, ist ein Krankenversicherungsvergleich unerlässlich. 

Die medizinische Sicherheit durch freiwillige Zusatzpolicen erhöhen 

Ergänzend zur obligatorischen Grundversicherung gibt es außerdem freiwillige Zusatzpolicen, die über den Leistungsumfang der Grundversicherung hinausgehende Leistungen abdecken. Deren Leistungsportfolio umfasst beispielsweise einen höheren Komfort bei Spitalaufenthalten oder inkludiert Korrekturen bei Zahnfehlstellungen. Generell variieren die Prämien für die Krankenversicherungen je nach Wohnort. Abhängig vom Kanton bestehen eklatante Unterschiede zwischen den Prämien für einen vorgeschriebenen Versicherungsschutz. Umso wichtiger ist es, die einzelnen Konditionen regelmäßig durch einen Krankenversicherungsvergleich unter die Lupe zu nehmen. 

Versicherte profitieren vom Prinzip der vollen Freizügigkeit 

Die obligatorische Grundversicherung unterliegt dem Prinzip der vollen Freizügigkeit. Deshalb muss jedes Versicherungsunternehmen jeden Antragsteller vorbehaltlos für die Grundversicherung aufnehmen. Dieses Prinzip schließt ebenfalls die Möglichkeit ein, die Verträge in jedem Jahr kündigen zu können. Denn jeder Versicherte darf die Grundversicherung jeweils zum Ende des Jahres wechseln. Eine Anmeldung für die Police muss im Gegenzug spätestens drei Monate nach dem Umzug in das Land erfolgen. Diese Anmeldung betrifft alle Familienmitglieder und beginnt rückwirkend zum Einreisedatum. Für die Bezahlung der Prämien für die Grundversicherung gelten in der Schweiz folgende Regeln: 

  • sogenannte Kopfprämien werden in Altersgruppen unterteilt
  • Prämien gelten für Erwachsene, junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren sowie Kinder von 0 bis 18 Jahren
  • Höhe der Prämien hängt vom Wohnort und dem Anbieter ab 

Obwohl der Leistungsumfang in der obligatorischen Grundversicherung gesetzlich festgeschrieben ist, variieren die Prämien zwischen einzelnen Krankenversicherungen zum Teil enorm. Ein Krankenversicherungsvergleich lohnt sich. Denn in jedem Herbst legen die Kassen die neuen Prämien für die Grundversicherung fest. Bei jeder Krankenkasse können sich Mitglieder sicher sein, dass die Prämien vom Bundesamt für Gesundheit als staatlicher Stelle genehmigt werden. Allerdings verhindert diese Kontrolle dennoch nicht, dass sich die Höhe der Prämie von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheidet. 

Nicht alle Versicherungsgesellschaften sind im ganzen Land tätig 

Bei der Wahl der Anbieter kann dennoch nicht jeder Interessent aus dem Vollen schöpfen. Einige der Versicherer sind zwar im gesamten Land tätig. Doch andere Versicherungsgesellschaften beschränken sich auf bestimmte Regionen in der Schweiz. Auf einen finanziellen Zuschuss dürfen allerdings nur die Familien und Personen mit einem besonders tiefen Einkommen hoffen. Betroffene erhalten in diesen Fällen eine finanzielle Unterstützung für die Prämienzahlung. Regelungen über die sogenannte individuelle Prämienverbilligung weichen ebenfalls von Kanton zu Kanton voneinander ab. Denn diese Prämienverbilligung ist Sache der Kantone. 

Finanzielle Details 

Bei einem Krankenversicherungsvergleich werden Interessenten gewiss schnell bemerken, dass Versicherte Arztgebühren und weitere Kosten für die medizinische Versorgung zuerst aus eigener Tasche bezahlen müssen. Versicherungsnehmer reichen Kopien der Belege bei der Krankenkasse ein, um anschließend die Auslagen abzüglich einer persönlichen Kostenbeteiligung erstattet zu bekommen. In der Schweiz wird zwischen zwei Arten der Kostenbeteiligung unterschieden. Eine Methode ist die Franchise, die Versicherte als jährlichen Betrag an die Gesellschaften einzahlen. Der Selbstbehalt in Höhe von zehn Prozent der Kosten tritt in Kraft, wenn Ausgaben für medizinische Unterstützung die Höhe der Franchise erreicht haben.